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   SG Hildesheim, 14.08.2006 - S 44 AY 25/06 ER   

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SG Hildesheim, 14.08.2006 - S 44 AY 25/06 ER (https://dejure.org/2006,39969)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 14.08.2006 - S 44 AY 25/06 ER (https://dejure.org/2006,39969)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 14. August 2006 - S 44 AY 25/06 ER (https://dejure.org/2006,39969)
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  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.08.2006 - S 44 AY 25/06
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006, Az.: 1 BvR 1484/99 - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 14.08.2006 - S 44 AY 25/06
    Vom Grundsatz des Verbotes der Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (vgl. LSG Nds. Beschluss vom 8. September 2004, Az: L 7 AL 103/04 ER).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.1997 - 12 L 5709/96

    Asylbewerberleistungsgesetz; Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus SG Hildesheim, 14.08.2006 - S 44 AY 25/06
    Darüber hinaus kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Leistungsverwaltung im Allgemeinen und für den in dem AsylblG bezeichneten Personenkreis, die nicht über einen verfestigten Aufenthalt in der BRD verfügen, im Besonderen ein weitreichender Gestaltungsspielraum zu, den Bedarf an sozialer Integration in seiner Höhe zu bemessen (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 27. Juni 1997, Az.: 12 L 5709/96 - Juris) und an bestimmte Merkmale zu knüpfen.
  • SG Hildesheim, 10.10.2007 - S 40 AY 96/06
    Den Widerspruch des Klägers wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 15. November 2006 zurück und verwies zur Begründung auf den in dem von den Beteiligten geführten Eilverfahren am 14. August 2006 ergangenen Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim (S 44 AY 25/06 ER).

    Das Gericht macht sich diese Begründung zu Eigen und verweist ergänzend auf die Gründe des Beschlusses des Sozialgerichts Hildesheim vom 14. August 2006 (Az.: S 44 AY 25/06 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2009 - L 11 AY 83/07
    So hat bereits das SG Hildesheim in dem in diesem Verfahren ergangenen Beschluss auf einstweiligen Rechtsschutz vom 14. August 2006, S 44 AY 25/06 ER, zutreffend ausgeführt, dass dieser Grundsatz nur dann verletzt ist, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006, Az: 1 BvR 1484/99 - juris).
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